Zentrale Informationen / für Personalvermittlungsagenturen und anwerbende Unternehmen
1. Allgemeines
Die FAI NRW veröffentlicht eine Übersicht von Personalvermittlungsagenturen (kurz: Agenturen), die im Rahmen eines standardisierten Verfahrens nachvollziehbar dargelegt haben, dass sie ihre Vermittlungstätigkeit an den Standards einer fairen Anwerbung internationaler Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen ausrichten. Die Übersicht dient Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Auswahl geeigneter Agenturen.
Die Aufnahme in die Übersicht stellt weder eine Zertifizierung noch eine behördliche Zulassung oder Qualitätsbewertung dar. Sie begründet keine Ansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen, der G.I.B. GmbH oder der FAI NRW.
2. Informationen für Unternehmen
Die Übersicht unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Agenturen, die sich zu den Grundsätzen einer fairen Anwerbung internationaler Fachkräfte bekennen und hierzu eine Selbstauskunft eingereicht haben. Dabei gilt:
Die Übersicht dient ausschließlich als Orientierungshilfe.
Die Aufnahme beruht auf einer Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Unterlagen.
Eine Aussage über die tatsächliche Qualität der Dienstleistungen oder den Erfolg von Vermittlungsleistungen ist damit nicht verbunden.
Die Veröffentlichung stellt keine Garantie für die Einhaltung der Standards im Einzelfall dar.
Informationen für Unternehmen
3. Informationen für Personalvermittlungsagenturen
Agenturen können eine Selbstauskunft einreichen, wenn sie ihre Arbeitsweise an den Standards einer fairen Anwerbung internationaler Fachkräfte ausrichten. Die Selbstauskunft bildet die Grundlage des Verfahrens.
3.1. Ablauf des Verfahrens
Einreichung der Selbstauskunft.
Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.
Plausibilitätsprüfung anhand der veröffentlichten Standards.
Prüfung öffentlich zugänglicher Informationen, beispielsweise des Internetauftritts und des Impressums.
Klärung offener Fragen mit der Agentur.
Mitteilung der Entscheidung an die Agentur.
Informationen für Personalvermittlungsagenturen
3.2. Rolle der G.I.B. GmbH
Die G.I.B. GmbH unterstützt die FAI NRW fachlich bei der Durchführung des Verfahrens. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Plausibilitätsprüfung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Die G.I.B. GmbH bewertet die vorgelegten Informationen ausschließlich hinsichtlich ihrer Plausibilität und der erkennbaren Übereinstimmung mit den Standards einer fairen Anwerbung internationaler Fachkräfte.
3.3. Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Angaben der Agentur sowie gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen. Nicht Gegenstand der Prüfung sind insbesondere:
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
Bonität,
Preisgestaltung,
Erfolgsgarantien,
ausländische Partnerunternehmen,
arbeitsrechtliche Einzelfälle,
laufende Vertragsbeziehungen,
tatsächliche Vermittlungsprozesse.
Übersicht der ausgefüllten Selbstauskünfte
3.4. Fragen
Bei technischen Fragen und Problemen oder bei Fragen zum allgemeinen Prozess und dem Fragebogen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: anwerbeagenturen@gib.nrw.de Fragen nach Entscheidung über die Listung können schriftlich an die FAI NRW (kontakt@fai.nrw) gerichtet werden.
3.5. Widerruf der Aufnahme
Eine Aufnahme in die Übersicht kann insbesondere widerrufen werden, wenn
wesentliche Angaben unzutreffend waren,
wesentliche Änderungen nicht mitgeteilt wurden,
erhebliche Verstöße gegen die Standards bekannt werden oder
neue Erkenntnisse eine andere Bewertung erforderlich machen.
4. Rechtliche Hinweise
Die Aufnahme in die Übersicht begründet keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Aufnahme.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorgelegten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen weder die G.I.B. GmbH noch die FAI NRW eine Gewähr. Die Veröffentlichung stellt keine Zertifizierung, Qualitätsbewertung oder Garantie für das tatsächliche Verhalten einer Personalvermittlungsagentur dar.