Informationen für Personalvermittlungsagenturen / Wie kann ich meine Agentur listen lassen?

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Die Selbstauskunft gibt Ihrer Agentur die Möglichkeit die Qualität und Transparenz Ihrer Vermittlungspraxis aufzuzeigen. Dies hilft Ihnen, als vertrauenswürdiger Partner bei der fairen Anwerbung internationaler Fachkräfte wahrgenommen zu werden. Zudem erhöht die Aufnahme in die Liste Ihre Sichtbarkeit bei Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die internationale Fachkräfte suchen.

Voraussetzungen für die Listung:

In die Liste der Vermittlungsagenturen können sich Agenturen eintragen lassen, die internationale Fachkräfte im Ausland anwerben und ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Voraussetzung ist zudem die Verpflichtung zur Einhaltung der „Standards für eine faire Anwerbung internationaler Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen“ sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen zur Listung

•  Ausgefüllte Selbstauskunft

•  Unterzeichnete „Standards für eine faire Anwerbung internationaler Fachkräfte in NRW“ 

•  Übersicht über Ihre angebotenen Leistungen inkl. Kosten (nur für interne Überprüfung)

•  optional Mustervermittlungsvertrag (nur für interne Überprüfung)

•   optional Referenzen von Unternehmen und Fachkräften (nur für interne Überprüfung)

Schritte zur Listung:

  1. Fragebogen zur Selbstauskunft ausfüllen

  2. Anwendung der Standards für Faire Anwerbung im Fragebogen bestätigen

  3. Dokumente im Fragebogen zur internen Überprüfung hochladen

  4. Fragebogen zur Selbstauskunft inkl. Dokumente abschicken

  5. Die Unterlagen werden durch die G.I.B. GmbH überprüft.

  6. Ggf. Kontaktaufnahme durch G.I.B. GmbH

  7. Ggf. werden Dokumente seitens der G.I.B. GmbH nachgefordert

  8. Ihr Selbstauskunft wird auf www.fai.nrw veröffentlicht.

Dokumente / Wichtige Hinweise: Nach Einreichung der Unterlagen besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme in die Liste. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Unterlagen fehlen, widersprüchliche Angaben gemacht wurden oder eine Vermittlungspraxis vollzogen wird, die den Standards für eine faire Anwerbung widerspricht, kann dies dazu führen, dass Ihre Agentur nicht in die Liste aufgenommen wird. Wird Ihre Agentur aufgenommen, so sind die Angaben zunächst für zwei Jahre gültig. Nach zwei Jahren werden Sie erneut kontaktiert, mit der Bitte, die Selbstauskunft zu aktualisieren und ggf. Unterlagen erneut einzureichen.